Kosten

Der Preis für die Behandlung ist abhängig von der Dauer:

  • 1h kostet 168.- Fr.
  • 1/2h kostet 84.- Fr.


Die Osteopathie ist eine Zusatzversicherungsleistung und im Krankheitsfall/ Beschwerdefall deshalb meistens ohne Verordnung möglich. Ich bin von allen Krankenkassen als Osteopath anerkannt. Die Höhe und der Umfang der Rückerstattung variiert zwischen den Zusatzversicherungen. Bitte klären Sie dazu die Details mit Ihrer Krankenkasse. Es gibt ausserdem wenige Krankenkassen mit vereinzelten Modellen, welche eine ärztliche Verordnung für die Osteopathie verlangen (selten). Bitte konsultieren Sie auch dazu Ihren VVG-Vertrag oder die Hotline Ihrer Zusatzversicherung.
Ist die Behandlung nach einem Unfall notwendig und soll sie auch gemäss UVG von der Unfallversicherung übernommen werden, ist IMMER eine ärztliche Verordnung notwendig. Besprechen Sie das deshalb in diesem Fall schon vor der Behandlung mit dem behandelnden Arzt und der Unfallversicherung.


Ich bin beim EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) unter der Methodengruppe Nr. 223 ( Osteopath/in mit MSc FH in Osteopathie / Diplom GDK) und bei der asca unter der Methode Nr. 215 ( Osteopath/-in GDK-Diplom/MSc) registriert und somit bei allen Krankenkassen anerkannt.